Lizenzbestimmungen
der Janus Software Solutions
(für die Software “SEPAApp”)
§1. Vertragsgegenstand
Für die Software wird dem Lizenznehmer von Janus Software Solutions eine grundsätzlich nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software zu den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Vorlagen und Dokumente entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Janus Software Solutions ist alleinige und ausschließliche Eigentümerin der Software und der damit verbundenen Rechte. Der Lizenznehmer erhält außer den hier vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte. Wenn der Lizenznehmer ein Rechtssubjekt, wie z.B. eine Gesellschaft oder ein Verein ist, dann ist eine Übertragung an einen anderen Benutzer innerhalb desselben Rechtssubjekts möglich. Dabei ist vom Lizenznehmer sicherzustellen, dass die Software nicht entgegen der Lizenzbedingungen verwendet wird.
§2. Lizenz- bzw. Software-Nutzung
Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Einzelplatz installieren und einsetzen. Ein Einzelplatz entspricht einem Benutzer der Software auf einem Rechner. Die Verwendung der Software mit mehreren Benutzern auf einem Rechner, z.B. technischen Betriebssystem-Benutzern, ist nicht von der Lizenz erfasst. Ebenso wenig ist die Verwendung der Software von der Lizenz erfasst, wenn diese auf einem zentralen Rechner installiert wird und von dort aus mehreren Benutzern zugänglich gemacht wird. Das gilt auch für Server-, Virtualisierungs- und ähnliche Systeme. Es muss grundsätzlich für jeden Benutzer eine eigene Lizenz vorhanden sein. Eine Einschränkung der vorstehenden Nutzung durch eine Vereinbarung in Textform zwischen dem Lizenznehmer z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrages, ist in jedem Falle vorrangig und vom Lizenznehmer einzuhalten. Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken anfertigen, aber die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- an Janus Software Solutions zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird Janus Software Solutions bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.
§3. Schutzrechte
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von Janus Software Solutions an der Software (Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Urheberrecht an Dokumenten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
§4. Aktualisierungen
Janus Software Solutions kann jederzeit Ausführung und Inhalt der Software aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Versionen der Software unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen. Falls vorhanden, können online zur Verfügung gestellte Aktualisierungen vom Lizenznehmer im Rahmen der bereits erworbenen Lizenz von Janus Software Solutions bezogen werden, ohne dass weitere Lizenzgebühren entrichtet werden müssen. Es besteht aber kein Anspruch des Lizenznehmers auf eine Aktualisierung der Software oder eine Pflicht von Janus Software Solutions Aktualisierungen der Software bereitzustellen. Nach dem Erwerb der Lizenz durch Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr entstehen dem Lizenznehmer keine weiteren, d.h. laufende oder wiederkehrende Lizenzgebühren für die Nutzung der Software oder den Bezug von Aktualisierungen.
§5. Haftung und Gewährleistung
Die Software ist getestet und weist die beschriebenen Funktionen auf. Janus Software Solutions gewährleistet, dass die Software die beschriebenen Funktionen enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, welche die Tauglichkeit aufhebt oder wesentlich einschränkt. Janus Software Solutions übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung gegenüber Janus Software Solutions in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Lizenznehmer diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar in Textform. Die Janus Software Solutions kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Fehler in der Software Ursache der Fehlermeldung war. Der Lizenznehmer hat die Janus Software Solutions im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung). Der Lizenznehmer hat das Recht zum Rücktritt oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und Janus Software Solutions gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Janus Software Solutions haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Soweit der Lizenznehmer die seitens der Janus Software Solutions angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. Die Gewährleistung erlischt in den Fällen, in denen der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Janus Software Solutions Eingriffe in die Software vorgenommen hat und/oder durch Dritte vornehmen lassen hat.
§6. Datenübertragung
SEPAApp ist sogenannte Desktop-Software, die auf dem Rechner des Benutzers installiert und dort ausgeführt wird. Es werden keine Daten, insbesondere Zahlungsdaten, die der Nutzer über die Oberfläche eingibt oder über die Import-Datei in die Software importiert, an Dritte, auch nicht Janus Software Solutions, übertragen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich auf dem Rechner des Benutzers. Die Software fragt die aktuelle Version der Software von Janus Software Solutions online ab, um beim Vorhandensein einer neuen Version, dem Benutzer einen Hinweis zur möglichen Aktualisierung anzuzeigen. Dabei werden nur die üblichen, bei einer Online-Abfrage technisch notwendigen Daten, wie z.B. IP-Adresse übertragen. Weiterhin kann die Software den verwendeten Lizenzschlüssel an Janus Software Solutions übertragen, wo dieser dazu genutzt wird, mögliche Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen, z.B. Mehrfachnutzung eines Lizenzschlüssels auf mehreren Rechnern, zu ermitteln.
§7. Beendigung des Lizenzvertrags
Nach Beendigung des Lizenzvertrages ist der Lizenznehmer nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen, so kann Janus Software Solutions diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen bzw. die zukünftige Nutzung der Software untersagen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Lizenzvertrages in seinem Besitz befindliche Software, sowie Arbeits- und Sicherungskopien davon, zu zerstören, bzw. zu löschen. Außerdem ist der Lizenzschlüssel inkl. Arbeits- und Sicherungskopien davon zu löschen.
§8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Hameln als vereinbart. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen, bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Stand: April 2024